Entsorgung eines alten Trockners
Gesetzliche Bestimmungen innerhalb Deutschlands
Seit 2003 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Vorgabe, was die Entsorgung von alten Elektro- und Haushaltsgeräten angeht. Die letzte Version dieses Papiers stammt aus dem Jahr 2012, seit 2015 wird sie auch in der Praxis umgesetzt. Die Gesetzgebung verfolgt damit vor allem das Ziel, dass
- die Umwelt durch die Altgeräte nicht belastet wird
- die verwendeten Rohstoffe fachgerecht recycelt werden sollen
- durch das Recycling wiederum eine zu hohe Abfallmenge verhindert wird
Sämtliche Geräte, die nach dem 13. August 2015 in den Verkehr gelangt sind, sind von dem Gesetz betroffen. Im Grunde muss jeder die korrekte Entsorgung einhalten, ganz gleich, ob es sich dabei um den Privatmann handelt, einen Unternehmer, oder aber sogar den Hersteller.
Diese Möglichkeiten haben Sie
Die folgende Liste gibt Ihnen einen ersten Einblick dazu, an welchen Stellen Sie das Altgerät entsorgen können. Weitere Informationen liefern wir Ihnen danach in separaten Absätzen:
» Mehr Informationen- Recyclinghof
- Sperrmüll
- Zulieferer tauschen das alte gegen das neue Gerät aus
Leider sind mit manchen Optionen auch weitere Bemühungen verbunden. So müssen Sie beispielsweise den Trockner in der Regel selbst zum Recyclinghof bringen. Nähere Informationen zu den einzelnen Entsorgungsbetrieben liefern wir Ihnen nachfolgend.
Die Abgabe beim Recyclinghof
Für eine Entsorgung beim Recyclinghof ist das besagte Hinbringen notwendig. Besitzen Sie also kein Auto, oder aber eine andere Transportmöglichkeit, fällt diese für Sie durch das Raster. Eine Alternative bietet sich bei Höfen, die von Zeit zu Zeit die Gegenden abfahren und alte Geräte mitnehmen. Die Mitnahme ist meist kostenlos. Gleiches gilt für die eigene Abgabe auf dem Recyclinghof.
» Mehr InformationenTipp: Der Recyclinghof ist übrigens auch der Ort, wo Sie andere Haushaltsgeräte ohne Weiteres abgeben können. Übersteigt die Menge dieser allerdings eine festgelegte Grenze, kann es vorkommen, dass Sie eine kleine Gebühr entrichten müssen.
Der Sperrmüll holt in der Regel ab
Entscheiden Sie sich stattdessen für die Variante mit dem Sperrmüll, wird das Gerät direkt vor Ihrer Haustür abgeholt. Einziges Manko: Die Gemeinde setzt immer einige Termine über das Jahr fest, zu denen der Sperrmüllwagen durch die verschiedenen Stadtbereiche fährt und dann den Sperrmüll mitnimmt.
» Mehr InformationenDas bedeutet allerdings, dass Ihr alter Trockner möglicherweise noch mehrere Wochen in Ihrem Keller stehen bleibt, bevor Sie ihn vor die Tür stellen können, um vom Sperrmüllfahrzeug mitgenommen zu werden. Sofern Ihnen dies jedoch nichts ausmacht, ist diese Variante die bessere Alternative. Denn: Die Abholung kostet Sie einmal jährlich keinen Cent.
Wichtig: Melden Sie Ihr Altgerät früh genug bei der Gemeinde an. Dies ist in vielen Fällen auch über das Internet möglich.
Zulieferer nimmt das Altgerät mit
Wenn Sie Ihren neuen Trockner über das Internet bestellt haben, bekommen Sie die Option, dass der Zulieferer das alte Gerät gleich mitnimmt, sobald er das neue ausliefert. Dies ist eine weitere, sehr einfache Lösung.
» Mehr InformationenIm Gegensatz zum Sperrmüll ist die Mitnahme allerdings nicht kostenlos. Die hierfür anfallenden Beträge zahlen Sie mit der Bestellung des Neugeräts. Häufig sind die Kosten schon im Preis enthalten. Sie müssen sich nur entscheiden, ob der Zulieferer das alte Gerät mitnehmen soll, oder nicht.
Privatverkauf ist ebenfalls möglich
Sofern Ihr Gerät noch funktionstüchtig ist, haben Sie jederzeit die Chance, es weiterzuverkaufen. Entscheiden Sie sich für diesen Weg nur, wenn Sie den Trockner guten Gewissens abgeben können.
» Mehr InformationenFalls Sie sich fragen, ob es überhaupt Sinn macht, das Gerät anzubieten, können wir Ihnen versichern, dass es einige Verbraucher mit geringem Budget gibt, die sich gerne ein älteres, hochwertiges Gerät kaufen. Besonders gute Aussichten haben Sie, wenn Ihr altes Gerät von einem namhaften Hersteller stammt. Mit dazu gehören beispielsweise Siemens, Bosch, Miele und Bauknecht. Da hier Qualität verarbeitet wird, können Sie sich darauf verlassen, dass das Gerät noch einige Jahre gute Dienste leistet.
Weitere Alternativen zur Entsorgung
Immer häufiger bilden sich in manchen Städten Gemeinschaften, die für gute Zwecke Altgeräte aufbereiten und diese an bedürftige Personen oder Familien abgibt.
» Mehr InformationenDementsprechend stellt dies für Sie eine weitere Alternative dar, die Sie dazu nutzen können, um Ihr Altgerät zu entsorgen. Selbst wenn sie nicht mehr funktionstüchtig sind, gebrauchen diese Gemeinschaften die Altgeräte gerne zum Ausschlachten. Auf diesem Weg erfüllt Ihr alter Trockner womöglich noch einen guten Zweck.
Tipp! Seit 2016 sind außerdem alle Händler, die Haushalts- und Elektrogeräte in ihrem Sortiment führen, dazu verpflichtet, alte Geräte anzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Sofern Sie den Kaufbeleg für den alten Trockner noch haben und Sie diesen ohne Mühe zum Händler bringen können, ist dies ebenfalls eine Alternative. Für Sie entstehen im Regelfall bei einer Abgabe keinerlei Kosten.
Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Entsorgungsoptionen
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen Aufschluss darüber, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Wege haben. Vielleicht fällt Ihnen die Wahl danach noch etwas leichter:
Option | Vorteile | Nachteile |
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Recyclinghof |
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Sperrmüll |
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Mitnahme durch Lieferanten |
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Verkauf |
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Spende |
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Händlerrückgabe |
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Für welche Variante Sie sich auch entscheiden: Wichtig ist, dass Sie mit dem Altgerät wenig Arbeit haben und ein gutes Gewissen dabei, falls Sie es an jemand anders verkaufen. Bei den meisten Services ist eine Mitnahme oder Abholung kostenlos. Sofern dennoch eine Gebühr verlangt wird, beträgt diese meist weniger als zehn Euro.